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Neues VID-Online-Seminar: „Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Aufrechnung in der Insolvenz“

 

Wir haben ein neues Thema in unser Online-Fortbildungsprogramm aufgenommen. Dr. Günter Kahlert wird am 29.7.2020, 10:00 bis 12:45 Uhr, zur „Aktuellen BFH-Rechtsprechung zur Aufrechnung in der Insolvenz“ referieren.

Schwerpunkte des Online-Seminars:

Ziel des Seminars ist es, die aktuelle Rechtsprechung des BFH zu den insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverboten zu vermitteln. Damit sollen in der Praxis zur Mehrung und zum Erhalt der Insolvenzmasse Aufrechnungsverbote gegenüber dem Fiskus besser erkannt und durchgesetzt werden können.
Nach einer Einführung in die Grundlagen der steuerrechtlichen und insolvenzrechtlichen Aufrechnung werden im Anschluss die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote anhand aktueller Entscheidungen des BFH dargestellt. Hierbei gliedert sich die Darstellung nach den Steuerarten. Das Seminar soll helfen, in der Praxis Aufrechnungsverbote gegenüber dem Fiskus besser zu erkennen und geltend zu machen, um die Insolvenzmasse zu mehren und zu erhalten.

 

 

VID-Stellungnahme zum RegE Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG

Hier finden Sie die Stellungnahme des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG)

 

VID-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft – hier: § 39 Verbandssanktionengesetz-E (VerSanG-E)

Hier finden Sie die Stellungnahme des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft – hier: § 39 Verbandssanktionengesetz-E (VerSanG-E) .

 

Neue Fortbildungstermine ab September 2020

 

Noch sind die Regelungen zu Präsenzveranstaltungen im Seminargeschäft unklar. Doch die aktuellen Entwicklungen geben uns Hoffnung, dass die Fortbildungsangebote des VID ab September unter Hygiene- und Abstandsvorkehrungen wieder durchführbar sind. Dabei werden wir die Höchstteilnehmerzahlen entsprechend der Räumlichkeiten und den gebotenen Sicherheitsabständen beachten.
 

 

Pressemitteilung: Coronakrise – Insolvenzverwalter fordern Verbesserung im Sanierungs- und Insolvenzrecht

Durch die Corona-Pandemie geraten eine Vielzahl von Unternehmen und Unternehmern in die wirtschaftliche Schieflage. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter fordert in einem Brief an die Bundesjustizministerin und Abgeordneten im Deutschen Bundestag, dass lange geplante Reformvorhaben im Sanierungs- und Insolvenzrecht nun dringend umgesetzt werden müssen. Die anstehenden Reformmaßnahmen sind effektiv und können ihre Wirkung bereits in der aktuellen Coronakrise entfalten.

Marktveränderungen, die in vielen Fällen bereits vor der Coronakrise begannen, werden jetzt durch die gesamtwirtschaftliche Krise beschleunigt und verstärkt. Nach dem hoffentlich baldigen Erreichen einer „neuen Normalität“ werden viele alte Geschäftsmodelle nicht mehr tragfähig sein“, erläutert Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID.

„Die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten der vergangenen Jahre können und sollten jetzt ohne Verzögerung umgesetzt werden. Sie haben mit Blick auf die Coronakrise neue Aktualität gewonnen. Ihre unterschiedlichen Themenfelder ergänzen sich gegenseitig zu einer umfassenden Modernisierung und Ertüchtigung des nun besonders wichtigen Restrukturierungs- und Insolvenzrechts“, findet Niering.

 

VID-Mitgliedertagung 2020

Mit Verfügung vom 12.03.2020 hat das Department Bas-Rhin die Untersagung aller Veranstaltungen (innen und außen) mit mehr als 50 Teilnehmern angeordnet. Die Untersagung ist nicht befristet und gilt bis auf weiteres. Vorstand und Beirat des VID haben entschieden, die Mitgliedertagung, die zwischen dem 7.5. und 9.5.2020 in Straßburg stattfinden sollte, abzusagen.

Der VID bedauert diese Entwicklung, sieht aber mit Blick auf die Gesundheit der Teilnehmer keine andere Möglichkeit als diese Absage.

 

Rückschau auf die Mitgliedertagung 2019

Pressemitteilung: Insolvenzverwalter begrüßen Reformvorschlag zur Verbraucherinsolvenz

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt einen Referentenentwurf zum Entschuldungsrecht bei Verbrauchern vor. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands begrüßt die Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre nachdrücklich. Anzeichen für die befürchteten negativen Auswirkungen auf die Zahlungsmoral sieht er nicht.

Wir begrüßen die Entscheidung, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID.

Teile der Wirtschaft befürchten bei der neuen Regelung negative Auswirkungen auf die Zahlungsmoral. „Unser Berufsverband sieht keine Anzeichen für diese negativen Auswirkungen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren ist in den letzten Jahren leicht rückläufig gewesen. Darüber hinaus hat sich das Konsumverhalten der Verbraucher nicht dramatisch verändert, obwohl es so viele günstige Kredite am Markt gibt“, erläutert Niering.