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Pressemitteilung: VID fordert Aussetzung der Insolvenzantragspflichten für Flutopfer

Haftungsrisiken für Unternehmer und Geschäftsführer vermeiden

Das letzte was Unternehmen und Unternehmer jetzt gebrauchen können, ist eine Diskussion um bestehende Insolvenzantragspflichten. Daher sollte der Gesetzgeber, trotz der parlamentarischen Sommerpause, die Insolvenzantragspflicht so schnell wie möglich aussetzen. Eine entsprechende Regelung gab es bereits im Jahr 2016, diese war aber bis zum 31.12.2017 begrenzt“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID, die schwierige Lage der Betroffenen.

Der VID appelliert an das Verständnis und die Tatkraft aller Beteiligten eine schnelle Lösung im Sinne der Betroffenen zu finden. „Wichtig ist nicht nur, dass die staatlichen Hilfen so schnell wie möglich bei den betroffenen Unternehmen ankommen, sondern, dass die Unternehmer auch, frei von etwaigen insolvenzrechtlichen Haftungsrisiken, einen Versuch des Neustarts planen können“, so Niering weiter.

 

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Pressemitteilung: Unsicherheit bei Insolvenzprognosen – eine Welle ist weiterhin nicht in Sicht

Destatis veröffentlicht für den Monat April einen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen von 9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Zahlen liegen damit weiterhin deutlich unterhalb der Zahlen des Vorkrisenjahres 2019. Trotzdem wird von manchen Experten immer noch vor einem drastischen Anstieg an Unternehmensinsolvenzen gewarnt. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter sieht weiterhin keine Anzeichen für eine Insolvenzwelle. Vielmehr weist er auf die seit Jahren abnehmende Gründungsdynamik in Deutschland als einen der Gründe für die anhaltend niedrigen Zahlen hin.

Manche Experten warnen beständig vor einer Insolvenzwelle. Doch die Zahlen des Statistischen Bundesamts geben weiterhin keinen Hinweis auf einen drastischen Anstieg“, meint Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Verbands Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

„Die Insolvenzen stehen in einer direkten Relation zu den Unternehmensgründungen. Junge Unternehmen sind in den ersten fünf Jahren nach Gründung deutlich insolvenzanfälliger als ältere Unternehmen. Ein Rückgang der Unternehmensgründungen verursacht deshalb auch einen Rückgang bei den Insolvenzen“, so Niering.

 

Pressemitteilung: Unternehmensinsolvenzen im Mai – Nur geringer Anstieg trotz Wegfall der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Das Statistische Bundesamt weist für den Monat Mai 2021 einen Anstieg von nur 5 Prozent bei den Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Dieser liegt aber weiterhin deutlich unterhalb der Zahlen des Jahres 2019 (-10 %). Damit bleibt die nach Aufhebung der Aussetzung der Antragspflicht von vielen prognostizierte Insolvenzwelle weiterhin aus. Die deutschen Unternehmen scheinen in vielen Fällen die Coronazeit unbeschadet zu überstehen. Dies könnte ein Trugschluss sein, denn die vorhandene Liquidität wird derzeit von Fiskus und Krankenkassen nicht abgeschöpft, die ihre Forderungen seit Beginn der Krise gestundet haben. Sollte sich dies ändern, wird sich dies auch bei den Insolvenzzahlen widerspiegeln.

„Damit bleibt die nach Aufhebung der Aussetzung der Antragspflicht von vielen prognostizierte Insolvenzwelle weiterhin aus. Ganz im Gegenteil, wir liegen immer noch deutlich unterhalb der Zahlen des Vorkrisenjahres 2019“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Mit weiterer Rücknahme der pandemiebedingten Einschränkungen werden die institutionellen Gläubiger möglicherweise noch in diesem Jahr zu ihrer früheren Praxis zurückkehren und dann auch wieder vermehrt Insolvenzanträge stellen. „Damit kommen wir der notwendigen volkwirtschaftlichen Normalität ein Stück näher“, so der VID-Vorsitzende.

 

 

VID-Ausschuss Betriebswirtschaft

Im Bereich der Insolvenzverwaltung- und Sachwaltung wie auch der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung gewinnen die betriebswirtschaftlichen Themen immer mehr an Bedeutung. Die Insolvenzordnung und die Änderungen durch das ESUG und das SanInsFoG legen einen Schwerpunkt auf den Erhalt des Unternehmens durch Betriebsfortführung und die Ausrichtung auf die Sanierung. Der VID trägt dieser Entwicklung in den GOI Rechnung und hat dies durch die jüngsten Ergänzungen der GOI nochmals unterstrichen. Die Anforderungen an Planungs- und Vergleichsrechnungen steigen. Der Druck auf die Beteiligten, im Falle der Insolvenz Betriebe fortzuführen, nimmt trotz der schwierigen Ausgangslagen aufgrund der Pandemie zu.

Angesichts der verschiedenen Sanierungsinstrumentarien bedarf es einer klaren Abgrenzung der Eintrittsvoraussetzungen in das jeweilige Verfahren. Und der Eröffnungsgrund der Überschuldung steht nach wie vor im Fokus. Und zuletzt bewegt sich die Sanierungs- und Insolvenzverwalterkanzlei selbst immer wieder durch regulatorische Eingriffe in einem herausfordernden Umfeld, welches ein besonderes Verfahrens- und Kanzleicontrolling erforderlich macht.

Vor diesem Hintergrund ist es nötig, diese Themen strukturiert anzugehen, in Diskussionen Leitlinien und Hilfen für die tägliche Arbeit zu entwickeln und als Verband Standards für die Abgrenzung der Eintrittsvoraussetzungen in die verschiedenen Verfahrensrahmen und zur Haftungsprävention auszuarbeiten, die die Rechtsprechung und die Vorgaben anderer Institutionen ergänzen und verbessern.

Vorstand und Beirat des VID begrüßen daher die Gründung des Ausschusses „Betriebswirtschaft“ unter der Leitung von Jutta Rüdlin (Sprecherin des Beirats), der sich ab sofort mit der skizzierten betriebswirtschaftlichen Thematik und der Erarbeitung entsprechender Standards beschäftigt.

Für diesen Ausschuss suchen wir interessierte und engagierte Mitglieder zur Mitarbeit. Bitte melden Sie sich dafür bei der Geschäftsstelle.

Pressemitteilung: Anstieg der Regelinsolvenzen im März um 18 Prozent – ein Sondereffekt der Verkürzung der Restschuldbefreiung

In der heute veröffentlichten Pressemitteilung verzeichnet das Statistische Bundesamt für den Monat März 2021 einen Anstieg von 18 Prozent bei den eröffneten Regelinsolvenzen gegenüberüber dem Vorjahresmonat. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands sieht in diesem deutlichen Anstieg auch einen Sondereffekt aufgrund einer Gesetzesänderung, die die Insolvenz natürlicher Personen betrifft.

„Wir sehen gerade eine starke Aufholbewegung bei den Insolvenzen von aktuell und ehemals Selbständigen, die das verkürzte Verfahren nutzen wollen und im letzten Jahr ihre Anträge in Erwartung der gesetzlichen Regelung zurückgehalten hatten“, so Niering.

 

 

VID-Mitgliedertagung 2021 im virtuellen Format

Die VID-Mitgliedertagung 2021 wird am 7. Mai im virtuellen Format stattfinden. Am Vor- und Nachmittag findet ein Fachprogramm mit Vorträgen und Diskussionsrunden statt. Die ordentliche Mitgliederversammlung des Verbandes wird im Anschluss ab 16:00 Uhr durchgeführt. Die Veranstaltung ist nur den VID-Mitgliedern vorbehalten.
 

Pressemitteilung – Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht: Ausschreibung des 3. Uhlenbruck-Preises des VID startet

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter wird im November 2021 bereits zum dritten Mal den Uhlenbruck-Preis für wissenschaftliche Arbeiten zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht verleihen. Bewerbungen für den mit 5.000 € dotierten Preis können bis zum 30.06.2021 eingereicht werden.

Neben der hohen wissenschaftlichen Qualität sind sowohl Praxisrelevanz als auch Aktualität des Themas wichtige Kriterien bei der Auswahl der Arbeit. „Die Arbeiten der Preisträger 2017 und 2019 – Frau Dr. Friederike Schaal und Herr Dr. Nicholas R. Palenker – zeichneten sich durch außergewöhnliche Praxisrelevanz aus. Dies zeigt auch ihre spätere Berücksichtigung in Rechtsprechung und Literatur“, stellt Michael Bremen heraus, Mitglied im VID-Vorstand und Vorsitz der Jury des Uhlenbruck-Preises.