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Pressemitteilung – Wechsel in den Gremien des VID

Jutta Rüdlin rückt aus dem Beirat in den Vorstand nach und übernimmt den Bereich Finanzen • Dr. Marc d’Avoine ist neuer Sprecher des Beirats • Nora Sickeler, LL.M. neu im Beirat des Berufsverbandes

Wir vermissen Bettina Schmudde in der täglichen Verbandsarbeit, aber auch bei unserem persönlichen Austausch sehr“, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. „Gleichzeitig freue ich mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Jutta Rüdlin und Marc d’Avoine – nunmehr in neuer Funktion – und Nora Sickeler. Alle drei haben schon in der Vergangenheit ihre Kompetenz in die Arbeit unseres Berufsverbandes aktiv eingebracht„, so Niering weiter.

 

BGH setzt neue Akzente bei der Zahlungsunfähigkeit

Der Bundesgerichtshof hat am 01.08.2022 ein Urteil des II. Senats vom 28.06.2022, II ZR 112/21 veröffentlicht, in dem er die Darlegung der Zahlungsunfähigkeit, gestützt auf „mehrere tagesgenaue Liquiditätsstatus in aussagekräftiger Anzahl“, als zulässig erachtet (Rz. 14 des Urteils). Der BGH führt insofern aus, dass Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, wenn ausgehend von einem Stichtag an mehreren Tagen im Prognosezeitraum eine Liquiditätslücke mit einer erheblichen Unterdeckung ausgewiesen wird, die nicht in relevanter Weise geschlossen werden kann.

Damit weicht der II. Senat von der gängigen Rechtsprechung ab, die bei Feststellung einer relevanten Unterdeckung im zweiten Prüfungsschritt eine „Liquiditätsbilanz“ fordert, d. h. die Aufsummierung der weiteren Einzahlungen und weiteren fälligen Verbindlichkeiten der nächsten drei Wochen und anschließend eine Quotierung der sog. Aktiva I und Aktiva II zu den sog. Passiva I und Passiva II.

Mit dieser Rechtsprechung zeichnen sich Übereinstimmungen des BGH mit den Empfehlungen des VID zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit ab. Der VID hat diese Empfehlungen am 22.06.2022 veröffentlicht. Darin fordert er die Ermittlung durch mehrere stichtagsbezogene Status an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen und die Abkehr vom nicht zur Buchhaltung korrelierenden 3-Wochen-Zeitraum, vom Volumeneffekt und von der prozentualen Ermittlung der Unterdeckung.

Durch dieses Urteil wird die Stichtagsbetrachtung und die Ermittlung anhand von „Finanzstatus“ (d. h. der Vergleich jeweils der liquiden Mittel zu den fälligen Verbindlichkeiten) als zulässig angesehen, die Aufstellung der sog. „Liquiditätsbilanz“ ist nicht erforderlich. Auch wenn der BGH den Prognosezeitraum nicht ausdrücklich definiert und an den Stichtagen – im Unterschied zum VID – eine erhebliche Unterdeckung fordert (was durch die Nichtzahlung von Verbindlichkeiten manipulierbar ist), begrüßt der VID die neue Akzentuierung. Damit wird die Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit insbesondere für Geschäftsleiter eines Unternehmens erheblich erleichtert.

Die Zahlungsunfähigkeit ist auch Ausgangspunkt für die Ermittlung der Überschuldung (Feststellung einer Fortführungsprognose) und der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Mit dem Urteil wird mehr Transparenz bei der Ermittlung der Insolvenzgründe geschaffen, was zu einer rechtzeitigeren Feststellung und damit zu einer früheren Einleitung einer Sanierung – ohne oder mit einem Insolvenzverfahren – führen kann. Dies wird eine Sanierungskultur maßgeblich fördern.

 

Zum Tod von Bettina Schmudde

Bettina Schmudde war seit 30 Jahren Unternehmensinsolvenzverwalterin und als Partnerin in der Kanzlei White & Case in den neuen Bundesländern und in Hamburg tätig. 2015 ist sie in den VID-Vorstand gewählt worden. Dort hat sie bis zuletzt an Diskussionen und Entscheidungen aktiv anteil genommen und durch ihre ausgleichende Art für gute und zukunftsweisende Ergebnisse gesorgt.

In einem Beruf, der in existentiellen Krisensituationen kompetente Führung erfordert, war Bettina Schmudde besonders. Sie sah stets und zuvorderst die beteiligten Menschen. Ihre unerschrockene Herzlichkeit öffnete ihr Türen und ebnete Wege. Selbst in den schwierigsten Situationen wurde deutlich, dass sie leidenschaftlich gerne – und erfolgreich – Insolvenzverwalterin und Rechtsanwältin war. Sie war uns mit ihrer besonderen persönlichen Art eine gleichermaßen liebenswerte wie auch bewundernswerte Kollegin.

Bis heute wird unser Beruf in der öffentlichen Wahrnehmung oft mit „männlichen“ Eigenschaften verbunden. Wenn sich dies nun langsam, aber deutlich wandelt, dann hat dies viel mit Verhalten zu tun, für das Bettina Schmudde ein prägendes Vorbild und eine Wegbereiterin war. In diesem Selbstverständnis war es ihr ein Anliegen neben den anspruchsvollen beruflichen Aufgaben auch Zeit für ihr ehrenamtliches Engagement im VID zu finden.

Wir werden Bettina Schmudde in der täglichen Arbeit, aber auch bei unserem persönlichen Austausch sehr vermissen. Unsere Gedanken sind bei ihrem Mann und allen, die ihr Familie waren.

Die Beisetzung findet im engsten Familienkreis am 14.07.2022 in Hamburg statt. Einige Mitglieder aus dem Kreis von Vorstand und Beirat werden an der anschließenden Trauerfeier teilnehmen.

Der VID hat in Vertretung für die Mitglieder und Mitarbeiter der Geschäftsstelle und in Absprache mit der Familie eine Traueranzeige veröffentlicht, die am vergangenen Samstag im Hamburger Abendblatt und heute im Handelsblatt erschienen ist.

 

Dr. Christoph Niering             Jutta Rüdlin                              Dr. Daniel Bergner
Vorsitzender                             Sprecherin des Beirats          Geschäftsführer

VID-Empfehlungen zum Insolvenzrecht – Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit

Der Verband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) setzt sich für Qualität und Standards in der Insolvenzverwaltung ein. Dazu hat er insbesondere die „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ entwickelt. Darüber hinaus arbeitet der VID durch seine Stellungnahmen an der ständigen Fortentwicklung des Insolvenzrechts und positioniert sich gegenüber Politik, Gerichten, Wissenschaft und Verbänden. Vor diesem Hintergrund hat sich der VID auch das Ziel gesetzt, die Grundlagen des Insolvenzrechts zu hinterfragen und zu einzelnen Themen Standards und Grundsätze zu entwickeln, die zu einer kontinuierlichen Verbesserung des Wirtschafts- und Insolvenzrechts beitragen sollen. Der Ausschuss Betriebswirtschaft des VID hat daher Empfehlungen zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit geschaffen, die die Diskussion über diesen zentralen Begriff mit der Wissenschaft und Praxis anstoßen und zu einer Konturierung dieses Insolvenzeröffnungsgrunds beitragen sollen. Diese Diskussion bedingt eine kritische Auseinandersetzung mit der derzeitigen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Die vorgelegten Empfehlungen weichen von dieser Rechtsprechung ab und sollten deshalb im Einzelfall nicht ohne deren Berücksichtigung zu rechtlichen Beurteilungen herangezogen werden.

 

Pressemitteilung – Starker Arbeitsmarkt zeigt Wirkung im Insolvenzgeschehen

Der Rückgang der Verbraucherinsolvenzzahlen im 1. Quartal 2022 ist auf einen starken Arbeitsmarkt zurückzuführen. Fachkräftemangel und demografischer Wandel führen dazu, dass Arbeitnehmer auch bei Unternehmensinsolvenzen nicht lange vom Arbeitsplatzverlust betroffen sind.

Der Rückgang der Verbraucherinsolvenzen ist auch auf den starken Arbeitsmarkt zurückzuführen“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).

Unternehmensinsolvenzen gehen in vielen Fällen mit einem Abbau der Arbeitsplätze einher. „Durch den starken Arbeitsmarkt entwickeln sich auch bei Unternehmensinsolvenzen derzeit keine auffälligen Strukturkrisen. Wir sehen in unserer täglichen Arbeit, dass insbesondere gut ausgebildete Arbeitnehmer meist sofort neue Beschäftigung finden. Die Menschen, die hinter dem Unternehmen stehen, trifft es aktuell nicht mehr so dramatisch wie in früheren Krisenzeiten“, so der VID-Vorsitzende.

 

Gemeinsame Konferenz von CNAJMJ und VID in Brüssel: Auf dem Weg zu einer neuen Insolvenzrichtlinie?

Neben der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden ging es insbesondere um Fragen der Annäherung der nationalen Insolvenzrechtsordnungen.
Ein Schwerpunkt war dabei eine mögliche Annäherung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzverwalter. So verfügt Frankreich bereits über ein differenziertes Berufsrecht mit Regelungen zu Qualifikation und Pflichten der Berufsträger. Die Teilnehmer diskutierten u.a., ob das französische Modell auch ein Vorbild für die Schaffung eines Berufsrechts für Insolvenzverwalter in Deutschland sein könnte.

 

Programm

 

Mitschnitt

Die Begrüßungs- und Schlussreden, die Diskussions-Panels und die Keynote Speech von Pal Sziranyi (European Commission) wurden am Veranstaltungstag aufgezeichnet und können hier nachgeschaut werden. Die Veranstaltung wurde bis auf die Keynote Speech deutsch-französisch simultan übersetzt. Die französische Version finden Sie auf dem YouTube-Kanal des VID.  (Nachfolgende Links gehen auf YouTube)

Begrüßung von Axel W. Bierbach und Frédéric Abitbol

Round Table 1: Die Umsetzung der neuen Richtlinie 2019/1023 in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden: eine erste Bilanz

Round Table 2: Welche Ziele sollen Insolvenzverfahren in Deutschland und Frankreich haben? Was sind die – vielleicht künftigen – Zwecke von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren?

Keynote speech von Pal Lajos Sziranyi (European Commission, DG Justice)

Ohne Übersetzung, in englischer Sprache.

Round Table 3: In welchen Bereichen ist eine Annäherung der nationalen Insolvenzgesetze in der EU künftig möglich?

Round Table 4: Wie weit kann eine europ. Annäherung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzverwalter gehen?

Schlussworte von Prof. Daniel Fasquelle und François-Xavier Bellamy

 

Berichterstattung

 

Bilder

VID-Stellunganhme zum Entwurf einer Checkliste für Restrukturierungspläne nach § 16 des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG)

Hier finden Sie die Stellungnahme des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands, VID, Entwurf einer Checkliste für Restrukturierungspläne nach § 16 des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG).

 

Pressemitteilung – Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021: Im Rückblick historisch niedrig, aber im Ausblick wechselhaft

Das Statistische Bundesamt weist für das Gesamtjahr 2021 einen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahr aus. Dies markiert erneut einen historischen Tiefstand. Die Zahlen bilden aber nur einen Rückblick auf das letzte Pandemiejahr ab. Prognosen zur Entwicklung des Insolvenzgeschehens unter dem Eindruck des Ukrainekrieges sind derzeit schwer möglich.

Die heute veröffentlichten Zahlen stehen ganz im Zeichen der Coronapandemie und den Staatshilfen, die das Insolvenzgeschehen stark beeinflusst haben, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). Doch die Zahlen trügen angesichts der aktuellen Lage. „Ohne den Ukrainekrieg hätten wir auch für das Jahr 2022 mit nur einem geringen Anstieg bei den Unternehmensinsolvenzen gerechnet. Die Ukrainekrise hat aber nun zusätzliche Unwägbarkeiten für deutsche Unternehmen gebracht. Eine Prognose zur weiteren Entwicklung des Insolvenzgeschehens ist deshalb derzeit schwer möglich“, so Niering weiter.

Wir wissen nicht, wie lange der Ukrainekrieg anhalten wird und wie groß die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft sein werden. Sie werden ganz wesentlich davon abhängen, wie weit auch hier staatliche Hilfsmaßnahmen eingreifen“, so der VID-Vorsitzende.