Die nächste Mitgliedertagung des Verbandes wird vom 2. bis 4. Mai in Konstanz stattfinden. Zimmerreservierungen können bereits vorgenommen werden.
Den Flyer zur Veranstaltung nebst Anmeldeformular können Sie in den nächsten Wochen hier einsehen.
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Die nächste Mitgliedertagung des Verbandes wird vom 2. bis 4. Mai in Konstanz stattfinden. Zimmerreservierungen können bereits vorgenommen werden.
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Hier finden Sie die Stellungnahme des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID, zum RefE eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen.
Nach dem Abschluss der sog. Trilog-Verhandlungen zeichnen sich die Umrisse des von der EU geplanten neuen Restrukturierungsverfahrens nun deutlicher ab. In diesen Verhandlungen hatten Parlament, Rat und Kommission um einen Ausgleich zwischen dem sehr schuldnerfreundlichen Ansatz des Kommissionsentwurfs und den Änderungen des Parlaments gerungen, die auf einen stärkeren Schutz von Gläubigern und Arbeitnehmern abzielten. In den internen Verhandlungen des Rates war zudem deutlich geworden, dass viele Mitgliedstaaten den Veränderungsdruck auf ihr nationales Recht durch entsprechende Öffnungsklauseln reduzieren möchten.
„Die nun erzielte Einigung stellt einen Kompromiss zwischen sehr unterschiedlichen Perspektiven dar. Der VID hat sich sehr früh inhaltlich intensiv an den Diskussionen in Brüssel beteiligt. Dabei sind die Erfahrungen der deutschen Praxis mit den 2012 eingeführten Regelungen des ESUG wertvoll gewesen, die die Richtlinie teilweise wieder aufnimmt. Wir konnten deshalb an einigen Stellen auf Probleme hinweisen und Lösungen vorschlagen, die sich nun auch in der Richtlinie wiederfinden„, kommentiert VID-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des VID-Ausschusses Internationales, Axel W. Bierbach, die aktuelle Fassung.
„Die Verwalterbranche steht vor einem wichtigen Entwicklungsschritt“, kommentiert Dr. Christoph Niering, der Vorsitzende des Berufsverbandes der deutschen Insolvenzverwalter, die aktuellen Pläne. „Der Gesetzgeber hat sich endlich der Aufgabe angenommen den bisher weitestgehend ungeregelten Beruf des Insolvenzverwalters einer gesetzlichen Regelung zu unterziehen.“
Im Koalitionsvertrag 2018 haben die Regierungsparteien die Absicht formuliert ein Berufsrecht für Insolvenzverwalter zu schaffen. Der VID fordert bereits seit 2009 eine allgemein verbindliche Regelung der Berufszulassung, Berufsausübung und Berufsaufsicht für Insolvenzverwalter. Der VID hat hierzu nun ein Eckpunktepapier mit Forderungen an den Gesetzgeber formuliert, das die weitere inhaltliche Gestaltung dieses Vorhabens begleiten soll.
Mit seinen mehr als 600 Teilnehmern und einem runden Fachprogramm mit aktuellen Themen und hervorragenden Referenten war der Deutsche Insolvenzverwalterkongress in diesem Jahr erneut eine der größten und wichtigsten Veranstaltungen der Branche.
Zur Eröffnung des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses 2018 erhielten die Teilnehmer einen Videoüberblick über die Arbeit des VID.
„Der VID begrüßt den vielfach geforderten und dringend notwendigen Schritt hin zur rechtlichen Sicherheit für die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen“, so der VID-Vorsitzende Dr. Christoph Nieringin der neuen Pressemitteilung des VID.
„Für viele Fragestellungen liegen bereits konkrete Ergebnisse und Vorschläge vor. Die Anzeichen einer sich abschwächenden Konjunktur werden immer deutlicher. Es wäre also jetzt an der Zeit, die dringend erforderlichen Reformvorhaben anzupacken und die verbleibende Zeit der Legislaturperiode zu nutzen“, appelliert der VID-Vorsitzende Niering in der neuen Pressemitteilung des VID.
„Wir begrüßen die kritische Auseinandersetzung. Sie bestärkt uns in der Auffassung, dass gerade die Eigenverwaltung nur dem redlichen Kaufmann offenstehen sollte. Zu oft wurde die Selbstverwaltung der eigenen Insolvenz bei offensichtlich nicht geeigneten Krisenunternehmen eingesetzt. Hier gilt es Gläubiger und insbesondere Arbeitnehmer vor zukünftigen Fehlentwicklungen zu schützen und die Einstiegsvoraussetzungen zu erhöhen.“, so der VID-Vorsitzende Niering in der neuen Pressemitteilung des VID.
Am 24.09.2018 diskutierten Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik über ein Berufsrecht für Insolvenzverwalter in Berlin. Nach Vorträgen zur Zulassung, Ausübung, Aufsicht und Vergütung wurden die Themen im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Vertretern der Gläubigerseite, der Politik und der Insolvenzpraxis erörtert.